Die meisten Krankenkassen leisten einen Beitrag im Rahmen der Zusatzversicherung für Alternativ-/Komplementärmedizin.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob die von Ihnen
gewünschte Behandlungsmethode von Ihrer Zusatzversicherung abgedeckt ist. Diese vergüten
auschliesslich Behandlungen gemäss ihres Leistungskatalogs und Therapeuten die bei Ihrer
Versicherungsliste aufgeführt sind.